Steuerliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030
Ein breites Maßnahmenbündel aus Innovationen, Förderung, gesetzlichen
Standards und Anforderungen sowie einer Bepreisung von Treibhausgasen soll dazu
beitragen, die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen. Dazu sind auch steuerliche
Maßnahmen über das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms
2030 im Steuerrecht vorgesehen, die die Lenkwirkung zur Zieleerreichung
verstärken soll. Dazu gehören u. a.:
- Anhebung der Entfernungspauschale ab 2021 für Fernpendler ab
dem 21sten km auf 0,35 €, befristet bis zum 31.12.2026. - Einführung einer Mobilitätsprämie auf Antrag in Höhe
von 14 % der erhöhten Pendlerpau-schale für Steuerpflichtige, deren
zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. - Technologieoffene steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen
ab 2020. Durch einen Abzug von der Steuerschuld soll gewährleistet werden,
dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von
der Maßnahme profitieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen
wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.
Demnach können Steuerpflichtige, die z. B. alte Fenster durch moderne
Wärmeschutzfenster ersetzen, ihre Steuerschuld – verteilt über 3
Jahre – um 20 % (1. + 2. Jahr 7 %, 3. Jahr 6 %) der Kosten mindern. - Verlängerung der Dienstwagenregelung für die Nutzung eines
batterieelektrischen Fahrzeuges oder eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeuges bis 2030.
Die Dienstwagensteuer soll zukünftig darüber hinaus für reine
Elektrofahrzeuge bis zu einem Preis von 40.000 € von 0,5 % auf 0,25 %
abgesenkt werden. Zudem verlängert sich die Kfz-Steuerbefreiung zum 31.12.2025.
Die auf 10 Jahre befristete Dauer der Steuerbefreiung wird bis 31.12.2030
begrenzt. - Verlängerung der Kaufprämie ab 2021 für Pkw mit Elektro-,
Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb bis Ende 2025 und Anhebung
der Prämie für Autos unter 40.000 € von 4.000 € auf 6.000
€ für rein elektrisch betriebene Pkw und von 3.000 € auf 4.500
€ für sog. Plug-in-Hybride. Reine E-Autos mit einem Listenpreis
über 40.000 € sollen künftig mit 5.000 € und Plug-in-Hybride
mit 4.000 € bezuschusst werden. Pkws, die mehr als 65.000 € kosten,
werden nicht gefördert. - Stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer an den CO2-Emissionen bei
Neuwagenzulassungen ab 1.1.2021. - Erhöhung der Luftverkehrsabgabe zum 1.4.2020 und Reduzierung
der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 % auf 7 %.
Neben den steuerlichen Maßnahmen sind eine große Anzahl an Regelungen
zur Verbesserung des Klimaschutzes wie z. B. die Einführung eines Emissionshandels,
eine Bundesförderung für effiziente Gebäude, eine Austauschprämie
mit einem Förderanteil von 40 % für ein neues, effizienteres Heizsystem,
die Senkung der Stromkosten u. v. m. vorgesehen.
Über die einzelnen Regelungen werden wir Sie bei Vorliegen detaillierter
Informationen unterrichten.