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In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) am 21.10.2019 entschiedenen Fall hatte ein Autokäufer vor dem Bekanntwerden des "Abgasskandals" einen gebrauchten VW Tiguan bei einem Händler für 24.400 € erworben. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 eingebaut. Etwa eineinhalb Jahre nach dem Kauf wurde ein von der VW-AG entwickeltes Software-Update aufgespielt, weil das Kraftfahrtbundesamt ohne dieses Update die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet hätte. Die OLG-Richter kamen zu dem Entschluss, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit dem genannten Motor eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellte, sodass dem Käufer ein Schadensersatzanspruch gegen die VW-AG zusteht. Er kann daher das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Allerdings muss er sich die sog. "Nutzungsvorteile" anrechnen lassen, das heißt, dass für jeden gefahrenen Kilometer ein Abzug erfolgt. Da der Käufer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.10.2019 entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist. Bei diesen Filialen handelt es sich nach Auffassung der BGH-Richter um Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes, weil die Bäckerei dort auch Cafés betreibt, in denen sie Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Der Anwendung des Gaststättenrechts steht nicht entgegen, dass die Bäckerei innerhalb desselben Raums neben einem Café eine Bäckerei-Verkaufsstelle betreibt. Desgleichen kommt es nicht darauf an, dass sie die Speisen und Getränke im Café zur Selbstbedienung bereitstellt.

Das Bundeskabinett hatte eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Dieser Änderung stimmte auch der Bundesrat am 8.11.2019 zu.Künftig ist es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Davon ausgenommen sind die sehr dünnen sog. "Hemdchenbeutel". Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor, da sie dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse dienen und der Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden neue Regeln bei den Steuererklärungsfristen und der Erhebung von Verspätungszuschlägen festgelegt. Steuererklärungsfristen: Während nach den alten "Fristenerlassen" eine Fristverlängerung über den 31. Dezember des Folgejahres nur aufgrund begründeter Einzelanträge möglich ist, können die von der Regelung erfassten Steuererklärungen nunmehr vorbehaltlich einer "Vorabanforderung" oder einer "Kontingentierung" bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgegeben werden. Für nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert. Bitte beachten Sie! Die neuen Regelungen sind erstmals für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen, und Besteuerungszeitpunkte, die nach dem

Die Registrierkassen und PC-Kassensysteme, die von Unternehmen mit Bargeldeinnahmen genutzt werden, unterliegen als vorgelagerte Systeme der Buchführung denselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie die eigentlichen Buchführungssysteme. Aufgrund der neuen Regelungen sind die Anforderungen beim Einsatz elektronischer Registrierkassen stark gestiegen. Seit dem 1.1.2017 dürfen nur noch elektronische Registrierkassen verwendet werden, die eine dauerhafte Speicherung aller steuerlich relevanten Daten ermöglichen. Ab dem 1.1.2020 müssen die elektronischen Aufzeichnungssysteme und die digitalen Aufzeichnungen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Nachdem die Sicherheitseinrichtung bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird, hat sich die Finanzverwaltung mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.9.2020 verständigt.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen und so die Wirtschaft dadurch auch finanziell zu entlasten. Dafür sind im Bürokratieabbaugesetz III verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Zu den steuerlich interessanten Maßnahmen zählen:Gesundheitsförderung: Der Arbeitgeber kann - unter bestimmten Voraussetzungen - bis zu 500 € im Jahr steuerfrei leisten, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit seiner Beschäftigten durch zielgerichtete betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder entsprechende Barleistungen für Maßnahmen externer Anbieter zu erhalten. Dieser Betrag soll auf 600 € je Arbeitnehmer im Kalenderjahr angehoben werden.Kurzfristige Beschäftigung: Zzt. ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 € bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 72 € nicht übersteigt. Dieser Höchstbetrag soll auf 120 € angehoben werden. Außerdem soll der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn

Das Niedersächsische Finanzministerium hat Änderungen zur Stärkung des Ehrenamtes bekannt gegeben, die in das sog. Jahressteuergesetz 2019 einfließen sollen. Danach soll die Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € ansteigen. Diese betrifft diejenigen, welche als Übungsleiter, Betreuer, Ausbilder, Erzieher o. Ä. tätig sind. Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür eine Vergütung oder Entschädigung erhält, kann eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € anstelle von 720 € im Jahr ansetzen, zum Beispiel für Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen, soweit es sich dabei nicht um Übungsleitertätigkeiten handelt.Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (zuvor 200 €) reicht ein vereinfachter Spendennachweis wie z. B. eine Buchungsbestätigung, soweit alle notwendigen Informationen daraus ersichtlich sind. Selbiges gilt auch bei Spenden in Katastrophenfällen.Ein Verein,

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 24.10.2017 entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Er leitet seine Auffassung daraus ab, dass mit der Einführung der Abgeltungsteuer eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht werden sollte.Diese Auffassung des BFH entspricht nach der Gesetzesbegründung im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2019 (JStG) nicht der Intention des Gesetzgebers. Mit einer Ergänzung der steuerlichen Regelung will er klarstellen, dass insbesondere der durch den Ausfall einer Kapitalforderung oder die Ausbuchung einer Aktie entstandene Verlust steuerlich nicht mehr zum Tragen kommt.Grundsätzlich gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch der Gewinn aus der Veräußerung der Einkunftsquellen, die zu laufenden Einkünften führen. Als Veräußerung

Erhalten Arbeitnehmer unentgeltliche oder verbilligte Speisen und Getränke durch den Arbeitgeber, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Arbeitslohn liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs in seiner Entscheidung vom 3.7.2019 grundsätzlich aber nur vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine "Mahlzeit", wie ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen, unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Im entschiedenen Fall stellte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereit. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern ist.Das sah der BFH jedoch anders. Nach seiner Auffassung handelt es sich in einem solchen Fall um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. Unbelegte Brötchen sind auch in Kombination mit einem Heißgetränk noch kein "Frühstück". Selbst für ein einfaches

Arbeitgeber haben durch steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsbestandteile die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern mehr entgeltliche Vorteile zukommen zu lassen. Dazu gehören nunmehr auch Fahrtickets für öffentliche Verkehrsmittel. Diese gelten auch für Minijobber.Das Fahrticket - sog. Jobtickets - gehört nicht zu den Sachbezügen mit der Monatsgrenze von 44 €, sondern kommt dem Arbeitnehmer zusätzlich zugute. Damit das Fahrticket steuerfrei zur Verfügung gestellt wird, muss es jedoch neben dem normalen Arbeitslohn erbracht werden, es darf demnach keine Gehaltsumwandlung vorliegen. Das Jobticket gilt für alle beruflichen, aber auch für private Fahrten mit Ausnahme bei IC, ICE, EC und Fernbussen und Luftverkehr. Begünstigt sind demnach grundsätzlich alle Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies gilt selbst dann, wenn die Tickets übertragbar sind oder für Mitfahrer gelten. Eine individuelle Beförderung z. B.