Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern, tritt am 1.3.2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union vollständig geöffnet. Künftig können auch Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in allen Berufen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Die Beschränkung auf Engpassberufe entfällt. Zur Erteilung des Visums oder Aufenthaltstitels zur Beschäftigung sind die Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachzuweisen. Eine Vorrangprüfung wird nicht mehr durchgeführt. Außerdem werden die Möglichkeiten des Aufenthalts zur beruflichen Anerkennung und zur Arbeitssuche erweitert. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren wird die Möglichkeit eines schnelleren und planungssicheren Visumverfahrens eingeführt.