Geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz
Für 2023 sind durch das Jahressteuergesetz 2022 erhebliche Änderungen geplant. Bei Redaktionsschluss lag die endgültige Fassung allerdings noch nicht vor. Inwiefern und wann Bundestag und Bundesrat noch zustimmen ist noch nicht abzusehen, es ist aber davon auszugehen, dass ab 2023 mit vielen Änderungen zu rechnen ist. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungsentwürfe stichpunktartig aufgezeichnet, bzgl. der Änderungen im Bewertungsrecht und bei der Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen wird auf die Oktoberausgabe verwiesen:Gebäude-AfA § 7 Abs. 4 EStG:Steuerpflichtige hatten bisher die Möglichkeit, ihr Gebäude mit einer kürzeren als der gesetzlich vorgegebenen Nutzungsdauer abzuschreiben, wenn ein begründeter Ausnahmefall vorlag und entsprechende Nachweise vorgelegt werden konnten. Von dieser Ausnahmeregelung soll ab 2023 kein Gebrauch mehr gemacht werden. Soweit die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Gebäude im Rahmen der Einkünfteermittlung für das Kalenderjahr 2022 oder das vor dem 1. Januar 2023 endende Wirtschaftsjahr zulässigerweise mit einer geringeren Nutzungsdauer vorgenommen wurde, kann die