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Im Schreiben vom 7.11.2023 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) Ergänzungen in Bezug auf die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorgestellt.Arbeitgeber, die ihren Angestellten Zuschüsse für Fahrten im ÖPNV gewähren, können dies steuerfrei tun. Ein prominentes Beispiel dafür ist das „Deutschland-Ticket Jobticket“. Dieser Steuervorteil gilt unabhängig vom Anlass der Fahrt.Bedingung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zuschüsse „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet werden. Das bedeutet, dass diese nicht Teil des regulären Gehalts sein dürfen, sondern eine separate, zusätzliche Leistung darstellen.In bestimmten Fällen erlaubt die Deutsche Bahn die Nutzung von IC/ICE-Verbindungen mit dem Deutschlandticket. Das Finanzministerium (BMF) bestätigt, dass auch in solchen Fällen die Nutzung als Fahrt im ÖPNV gilt und somit steuerlich begünstigt ist.

Vermieter können bis zum 31.3.2024 einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde für das Jahr 2023 stellen, wenn sie einen starken Rückgang ihrer Mieteinnahmen im Vorjahr zu verzeichnen hatten.Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Ursachen können z.B. Brand- oder Hochwasserschäden, Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder Schäden durch Mietnomadentum sein.Keine Aussicht auf Erlass besteht, wenn der Vermieter die Ertragsminderung zu vertreten hat, z.B., weil er dem Mieter im Erlasszeitraum gekündigt hat oder wenn notwendige Renovierungsarbeiten nicht (rechtzeitig) durchgeführt wurden.Maßstab für die Ermittlung der Ertragsminderung ist die geschätzte übliche Jahresrohmiete. Bei einem Ausfall von mehr als 50 % der Mieteinnahmen wird die Grundsteuer nach den derzeitigen Bestimmungen in Höhe von 25 % erlassen. Entfällt der Mietertrag vollständig, wird die Grundsteuer in Höhe von 50 % erlassen.Bleibt die Minderung des Ertrags ein dauerhafter Zustand, sollte auch geprüft werden, ob sie im Rahmen

Für berufliche Auslandsreisen, die ab dem 1.1.2024 stattfinden, hat die Finanzverwaltung neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Die aktualisierten Pauschalen sind in einer detaillierten Aufstellung ersichtlich, wobei Änderungen deutlich hervorgehoben sind. Das BMF-Schreiben enthält außerdem wichtige Erläuterungen zur Anwendung dieser Pauschalen, einschließlich spezieller Regelungen für eintägige Auslandsreisen und Anpassungen der Verpflegungspauschalen.Das komplette Schreiben finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter:  Service – Publikationen – BMF-Schreiben – Schreiben v. 21.11.2023.

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) hatten sich mit einem Fall zu befassen, in dem eine Sparkasse eine jährliche Prämie auf die Jahressparleistung eines Sparers gewährte, die vom dritten bis zum fünfzehnten Sparjahr stetig auf 50 % anstieg.Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung auch dann (nur) bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn in der Vertragsurkunde die Sparprämie auch für Folgejahre ausdrücklich aufgeführt ist. Ein Geldinstitut darf dem Sparer also den Anspruch auf die Sparprämien nicht durch eine ordentliche Kündigung vor Erreichen der Höchststufe entziehen.Die Richter führten aus, dass jedoch kein über das 15. Sparjahr hinausgehender Ausschluss des Kündigungsrechts vereinbart wurde. Die bis zum 15. Sparjahr ansteigende Prämienhöhe stellt den besonderen Sparanreiz dar. Eine gleichbleibende Prämienhöhe nach diesem Zeitraum bietet keinen solchen Anreiz.

In einem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall enthielt ein Geschäftsführer-Dienstvertrag u.a. folgende Klauseln: „Der Geschäftsführer erhält ein Jahresgrundgehalt von EUR 190.000,- € brutto, welches in zwölf gleichen Raten zum Ende eines jeden Monats ausgezahlt wird. Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer während der Dauer seiner Bestellung ein variables Jahresgehalt. Die Höhe des variablen Jahresgehalts ist abhängig von der Erreichung von Zielen, die von der Gesellschaft vor Beginn des Jahres, auf das sich das variable Jahresgehalt bezieht, in Abstimmung mit dem Geschäftsführer festgelegt werden. Eine Änderung der zuvor bestimmten Ziele, die einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der variablen Vergütung haben kann, ist während des Jahres, auf das sich das variable Gehalt bezieht, nur mit Zustimmung des Geschäftsführers möglich. …“Das OLG kam zu dem Urteil, dass die Beschränkung der zugesagten variablen Vergütung auf die Dauer der Bestellung zum Geschäftsführer gegen den im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch tritt bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Im Falle eines Geschäftsführers entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichts in ihrem Urteil v. 20.7.2023: „Liegt der rechtlichen Beziehung zwischen Organ (Geschäftsführer) und Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis zugrunde, geht bei einem Betriebsübergang zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Organstellung auf den Erwerber über.“Ein Geschäftsführer hatte 13 Jahre für das Unternehmen gearbeitet, bevor er zum Geschäftsführer ernannt wurde. Es wurde kein separater Dienstvertrag abgeschlossen, sondern stattdessen sein bestehender Arbeitsvertrag mit geringfügigen Änderungen fortgeführt. Als das Unternehmen Insolvenz anmeldete, übernahm ein anderes Konzernunternehmen im Wesentlichen die Geschäftstätigkeit. Ob dies ein Betriebsübergang war, war umstritten. Trotzdem wurde dem Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter gekündigt. Einen Tag nach der Kündigung gab er seine Position als Geschäftsführer auf, forderte aber weiterhin, als Angestellter beschäftigt zu bleiben. Er argumentierte, dass

Seit dem 1.1.2020 gilt eine Mindestvergütung für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2020 bis 2024 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres: Ausbildungsbeginn 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr

Nach dem SGB V tritt keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein, wenn hauptberuflich eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn diese Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.Im entschiedenen Fall betrug in dem maßgeblichen Zeitraum das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ca. 2.210 € und das Arbeitsentgelt aus der abhängigen Beschäftigung ca. 1.620 €. Dass zur Erzielung dieser Einkünfte mehr Zeit für die abhängige Beschäftigung aufgewendet wurde (33 Std./Woche) als für die selbstständige Tätigkeit (20 Std./Woche), trat dabei in den Hintergrund. Weiterhin kam noch hinzu, dass der Selbstständige im maßgeblichen Zeitraum ohne großen Unterschied zur Zeit davor oder danach weiter ununterbrochen werbend am Markt aufgetreten war und Umsätze in erheblicher Höhe generierte.