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Im Falle einer Eigenbedarfskündigung sind sowohl auf Seiten des Vermieters wie auf Seiten des Mieters grundrechtlich geschützte Belange (Eigentum, Gesundheit) betroffen. Daher sind eine umfassende Sachverhaltsaufklärung sowie eine besonders sorgfältige Abwägung erforderlich, ob im jeweiligen Einzelfall die Interessen des Mieters an der Fortsetzung des Mietverhältnisses diejenigen des Vermieters an dessen Beendigung überwiegen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (Härtefallregelung). Die Faktoren Alter und lange Mietdauer mit einer damit einhergehenden Verwurzelung im bisherigen Umfeld des Mieters

Nutzt ein Ehegatte nach der Trennung eine gemeinsam angemietete Wohnung allein weiter, trägt er im Innenverhältnis die Miete allein, denn es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, aus dem regelmäßig wiederkehrend Nutzungen gezogen werden. Diese Nutzungen zieht nach der Trennung nur noch der in der Ehewohnung verbliebene Partner. Da dieser die Möglichkeit hätte, eine andere Wohnung zu mieten (an deren Kosten sich der Ehegatte ebenfalls nicht beteiligen müsste), muss für die fortlaufende Nutzung der Ehewohnung nach Trennung gleiches (Kostentragung nur durch den Nutzer) gelten. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass einem - selbst gewünschten - sofortigen Verlassen der Ehewohnung die gegenüber dem Vermieter zu beachtende Kündigungsfrist entgegensteht. Der in der Wohnung verbleibende Partner ist daher auch bei eigenem Auszugswunsch aus wirtschaftlichen Gründen gehalten, die

Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete jedoch nicht um mehr als 20 € erhöht werden (sog. Kappungsgrenze). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.4.2019 berechnet sich die Kappungsgrenze aus der im Vertrag vereinbarten Miete. Berechtigte Mietminderungen wegen eines nicht behebbaren Mangels, z. B. erhebliche Wohnflächenabweichung, werden nicht berücksichtigt. Dieser Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Im Mietvertrag von 2007 war die Wohnfläche mit ca. 94,5 m² angegeben und eine Nettokaltmiete von 470 € vereinbart, die später einvernehmlich auf 423 € herabgesetzt wurde. Im Januar 2012 verlangte der Vermieter eine Mieterhöhung um 20

Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausgerüstet sind, der nach der Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung durch die Kfz-Zulassungsbehörde besteht. Hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche verjähren - unabhängig von der Kenntnis des Mangels - innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Soweit das Gesetz für den Fall, dass der Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wird, eine längere Verjährungsfrist vorsieht, greift diese längere Verjährungsfrist nur dann ein, wenn der Händler selbst arglistig gehandelt hat. Eine Arglist des Fahrzeugherstellers wird dem Fahrzeughändler nicht zugerechnet. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) mit ihrem Urteil vom 6.6.2019 entschieden. In dem vorliegenden Fall wurde ein Pkw im Jahre 2009 von einem Fahrzeughändler gekauft und im Mai

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 14.5.2019 über den nachfolgenden Sachverhalt zu urteilen: 1996 und 2004 schloss ein Bankkunde mit einer Sparkasse drei Sparverträge "S-Prämiensparen flexibel". Neben einer variablen Verzinsung des Sparguthabens sahen die Verträge erstmals nach Ablauf des dritten Sparjahres die Zahlung einer Prämie in Höhe von 3 € der im abgelaufenen Sparjahr erbrachten Sparbeiträge vor. Vertragsgemäß stieg diese Prämie bis zum Ablauf des 15. Jahres auf 50 € der geleisteten Sparbeiträge an. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war bestimmt, dass soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Unter Hinweis auf das niedrige Zinsumfeld erklärte

Eine Klausel, mit der eine Bausparkasse durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei bestehenden Bausparverträgen von ihren Kunden Kontoentgelt während der Ansparphase verlangt, ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle unwirksam. Bei den Kontoführungsgebühren in der Ansparphase handelt es sich um organisatorische Aufwendungen, die grundsätzlich von der Bausparkasse zu erbringen sind. Diese würde dann in unzulässiger Weise auf Bestandskunden abgewälzt. Dass die Bausparkasse gerade bei Bausparverträgen mit länger zurückliegendem Abschluss relativ hohe Zinsen zahlen müssen, die aktuell am Markt für vergleichbar sichere Anlagen nicht zu erhalten sind, rechtfertigt keine andere Betrachtung. Es besteht keine grundsätzliche Notwendigkeit für eine nachträgliche Kompensation der geänderten Zinssituation am Markt, denn die Bausparkasse kann noch nicht voll besparte Verträge nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens kündigen.

Liegt das Arbeitsentgelt von Geringverdienern über der 450-€-Grenze, kommen sie in die sog. Gleitzone und werden voll sozialversicherungspflichtig. Der Vorteil eines Midijobs in der sog. Gleitzone liegt jedoch darin, dass für ihn nur verringerte "Arbeitnehmerbeiträge" anfallen.Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz wird die bisherige "Gleitzone" zu einem sozialversicherungsrechtlichen "Übergangsbereich" weiterentwickelt. Zusätzlich führen die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen.Zum 1.7.2019 erhöht sich die Midijob-Obergrenze von 850 € auf 1.300 €. Für Arbeitgeber ändert sich mit den Neuregelungen mit Blick auf die Beitragspflicht nichts. Sie müssen weiterhin für alle vier Sozialversicherungsträger ihren Beitragsanteil zahlen. Der beträgt - unabhängig von den reduzierten Zahlungen für die Arbeitnehmer - unverändert die Hälfte der Summe auf der Berechnungsbasis des erzielten Einkommens. Das bisherige Kennzeichen "Gleitzone" wird

Zu den Einnahmen eines Arbeitnehmers gehören neben dem Lohn auch sonstige Zuwendungen und Vorteile durch den Arbeitgeber. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.11.2018 entschied, gehören dazu auch die Aufwendungen des Arbeitgebers zu einer sog. "Sensibilisierungswoche".Im entschiedenen Fall wurden Arbeitnehmern in einem einwöchigen Seminar Themen rund um einen gesunden Lebensstil vorgestellt. Dabei ging es jedoch nicht um eine Gesundheitsvorsorge zu Gesundheitsbeeinträchtigungen, sondern um präventive Maßnahmen des allgemeinen gesundheitlichen Zustands. Die Teilnahme der Arbeitnehmer war freiwillig. Der Arbeitgeber trug außer den Fahrtkosten sämtliche Aufwendungen.Entscheidend für den BFH war, dass bei dem Seminar der allgemeine Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessert werden sollte und es keinen besonderen Bezug zu dem Unternehmen bzw. zu berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigungen gab. Damit lagen keine Vorteile vor, die durch eigenbetriebliches Interesse

Unter Heileurythmie versteht man eine Form der alternativmedizinischen Bewegungstherapie. Dabei geht es in erster Linie darum, den seelischen und körperlichen Zustand eines Menschen wieder in sein Gleichgewicht zu bringen. Das kann sowohl nach einer Erkrankung der Fall sein, aber auch zur Prävention des Gesundheitszustandes wird Heileurythmie angewand. In einem Fall aus der Praxis hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob es sich dabei um eine Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Arbeit oder eines Gewerbebetriebes handelt, mit dem Nachteil, dass entsprechend Gewerbesteuer fällig wird.Im entschiedenen Fall hatte eine Heileurythmistin keine Gewerbesteuererklärung abgegeben, da es sich ihrer Meinung nach um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Das Finanzamt sah das anders und begründete die Entscheidung damit, dass es sich hierbei weder um den Katalogberuf des Krankengymnasten oder des

Die Veräußerung eines i. d. R. bebauten und vermieteten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb durch Privatpersonen unterliegt als "privates Veräußerungsgeschäft" der Einkommensteuer. Eine Ausnahme gilt für Grundstücke, die im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung eigenen Wohnzwecken dienen oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Das Finanzgericht Baden Württemberg (FG) kommt nunmehr in seiner Entscheidung vom 7.12.2018 zu dem Ergebnis, dass der Veräußerungsgewinn für ein Grundstück, das ausschließlich privaten Wohnzwecken diente und dazwischen kurzzeitig vermietet wurde, nicht der sog. Spekulationssteuer unterliegt. Im entschiedenen Fall erwarb ein Steuerpflichtiger im Jahr 2006 eine Wohnung und nutzte diese bis April 2014 selbst. Anschließend vermietete er die Wohnung von Mai bis Dezember selbigen Jahres und veräußerte sie