Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
Das Bundesfinanzministerium stellte am 8.5.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vor. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sollen hier zunächst stichpunktartig aufgezeigt werden: Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge in Höhe von 50 € im Jahr der Anschaffung zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Sonderabschreibung ist für Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen geplant und soll auf 10 Jahre bis Ende 2030 befristet werden, eine neue Pauschalbesteuerung bei Jobtickets in Höhe von 25 € ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale, die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und die Verlängerung der Steuerbefreiung für