III. Bürokratieentlastungsgesetz in Planung – weitere Änderungen
Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die
Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält
folgende Schwerpunkte:
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen
informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über
Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten
Arbeitnehmers. - Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen:
Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem Wechsel der
Steuersoftware die alten DV-Programme zehn Jahre lang in Betrieb zu halten.
Künftig können diese fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft
werden, sofern ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen
vorhanden ist. - Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Hotels
und Pensionen müssen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen
und unterschreiben lassen. Das soll künftig auch digital möglich
sein – zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.
Über die einzelnen Schwerpunkte werden wir Sie nach Verabschiedung des
Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.