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Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Das Bundesfinanzministerium stellte am 8.5.2019 den Referentenentwurf eines
Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vor. Die darin vorgesehenen
Maßnahmen sollen hier zunächst stichpunktartig aufgezeigt werden:

  • Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge in Höhe
    von 50 € im Jahr der Anschaffung zusätzlich zur regulären Abschreibung.
    Die Sonderabschreibung ist für Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen geplant
    und soll auf 10 Jahre bis Ende 2030 befristet werden,
  • eine neue Pauschalbesteuerung bei Jobtickets in Höhe von 25 € ohne
    Anrechnung auf die Entfernungspauschale,
  • die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung
    bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren
    Hybridelektrofahrzeugs und
  • die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte
    Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs
    im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für
    die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Einführung eines Pauschbetrags für Berufskraftfahrer in Höhe
    von 8 € pro Tag,
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von zzt. 12
    € bzw. 24 € auf 14 € bzw. 28 €,
  • Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen
    (z. B. "Wohnen für Hilfe"),
  • Einführung eines Bewertungsabschlags bei Mitarbeiterwohnungen,
  • Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books,
  • kein Sofortabzug von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung
    eines geschlossenen gewerblichen Fonds.

Ferner erfolgen Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung sowie zwingend
notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an Rechtsprechung des EuGH. Dazu
gehören u. a.:

  • Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager,
  • Reihengeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen,
  • Umsetzung des EuGH-Urteils zur Margenbesteuerung bei Reiseleistungen.

Zudem wird weiterem fachlich gebotenem Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen.
Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen,
Fehlerkorrekturen und sonstige redaktionelle Änderungen. Wir werden Sie
über dieses Schreiben bei Vorliegen konkreterer Informationen auf dem Laufenden
halten.