"Griff in die Kasse" – Haftung eines GmbH-Geschäftsführers
Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gesellschaft, nicht hingegen im Verhältnis zu außenstehenden Dritten.In einem dem Bundesgerichtshof am 7.5.2019 zur