Spaziergang in der Arbeitspause ist nicht unfallversichert
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause ist keine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis eines Versicherten, sondern stellt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies daher