Bewilligung von Sonntagsarbeit nur unter strengen Voraussetzungen
Eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot kommt nach dem Arbeitszeit-gesetz nur dann in Betracht, wenn besondere Verhältnisse diese zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erfordern. Unter "besonderen Verhältnissen" sind nur solche Umstände zu verstehen, die von außen verursacht worden sind