Provisionen können das Elterngeld erhöhen
Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist.Dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Eine Steuerfachwirtin