Keine Erschwerniszulage für das Tragen einer OP-Maske
Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Zu dieser Entscheidung kam das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) in seinem Urteil vom 17.11.2021.In dem entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer als Reinigungskraft beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis