Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

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Ein Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches liegt insbesondere z.B. vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Bundesgerichtshof hat sich nun dazu geäußert,

Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen muss derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, alle nach Lage der Verhältnisse notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.So muss also jeder Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um

Grundsätzlich muss ein Versicherungsnehmer den Nachweis des Eintritts eines Versicherungsfalls erbringen. Beruft sich der Versicherungsnehmer auf Schäden durch einen Sturm, muss er darlegen und beweisen, dass zum Zeitpunkt der Beschädigung tatsächlich ein Sturm mit der entsprechenden Windstärke geherrscht hat. Dabei kommt es nicht darauf an,

In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall unterlag ein GmbH-Geschäftsführer aufgrund seines Anstellungsvertrags einem zweijährigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Gemäß Vertrag wurden alle Unternehmen als Konkurrenzunternehmen angesehen, die räumlich und gegenständlich im Geschäftszweig der GmbH tätig sind oder werden können. Als Entschädigung für dessen Einhaltung sah der

Kommen die Grundsätze zur privilegierten Arbeitnehmerhaftung zum Tragen, hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht. Mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und der missbilligte

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung des Patienten bedürfen, um rechtmäßig zu sein. Die wirksame Einwilligung des Patienten setzt dabei dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus. Die Aufklärung soll dem Patienten eine zutreffende Vorstellung davon verschaffen, worauf