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Aufgrund der aktuellen Situation mit Corona wurden von Seiten des Gesetzgebers neue Möglichkeiten geschaffen die Unternehmer, aber auch die Angestellten finanziell zu unterstützen. In dem Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 haben Arbeitgeber die Option, jedem ihrer Arbeitnehmer einen einmaligen Zuschuss bzw. einen Sachbezug von bis

Zu den Bewirtungskosten gehören Aufwendungen für Speisen und Getränke aus geschäftlichen Anlässen. In der Praxis sind Bewirtungskosten nachzuweisen. Die Höhe der Kosten, die betriebliche Veranlassung sowie Ort, Zeitpunkt und Angaben zu den Teilnehmern sind schriftlich festzuhalten.  Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass

Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer sind sog. Familienheime von der Besteuerung ausgenommen bzw. werden steuerreduziert behandelt. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um ein inländisches Grundstück handelt, welches durch den Erblasser selbst genutzt wurde oder dieser aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert war. Nach

Bewirtungsaufwendungen aus betrieblichem Anlass können unter weiteren Voraussetzungen zu 100 % als Betriebsausgaben angesetzt werden, während Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % Betriebsausgaben darstellen. Zu den Bewirtungskosten, die zu 100 % abgezogen werden können, zählen z. B. Arbeitnehmerbewirtungen, die aus Anlass von außergewöhnlichen

Der gesetzliche Arbeitslohn kann sich für den Arbeitnehmer ändern, wenn ihm einmalige Zuwendungen zuteil werden. Es kann sich dabei um geldwerte Vorteile handeln, Sachbezüge oder einen Firmenwagen. Der Arbeitgeber hat sämtliche Zuwendungen bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Am 29.4.2021 fällte der Bundesfinanzhof (BFH)

Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke an Geschäftsfreunde, die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben. Die Pauschalierung ist jedoch ausgeschlossen,

Um für kleine und mittlere Unternehmen mehr Flexibilität und eine Planungssicherheit während der Corona-Krise zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine Ausdehnung der Investitionsfrist für in 2017 und 2018 gebildete Inves­titionsabzugsbeträge (IAB) vorgesehen. Danach haben Steuerpflichtige für in 2017 gebildete IAB 5 Jahre Zeit, um die