Erweiterung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei kurzfristiger Vermietung
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 6.10.2023 ein Schreiben zur Umsatzsteuer bei kurzfristigen Vermietungen. Das Schreiben nimmt Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.11.2022 und hat weitreichende Implikationen für das Beherbergungsgewerbe.Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Erweiterung des ermäßigten Steuersatzes. Bisher galt