Steuerliche Behandlung der Implementierung einer TSE bei Kassensystemen
Das sog. "Kassengesetz" verpflichtet zum Schutz von elektronischen Aufzeichnungen von Kasseneinnahmen zu einer "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE). Eine TSE besteht i. d. R. aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die TSE ist zwar ein selbstständiges Wirtschaftsgut,