Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
Das Gewerbesteuergesetz regelt, dass bei einem Betriebsübergang im Ganzen von einem Unternehmer auf einen anderen, der bisherige Betrieb durch den Übergang als eingestellt und der andere damit als neu gegründet gilt.Ein Steuerpflichtiger übernahm einen bereits eingerichteten Betrieb als Pächter und Unternehmer. Den Betrieb eröffnete er