Erleichterung für Unternehmen bei der Offenlegung
Noch immer haben Unternehmen mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Zur Entlastung der betroffenen Unternehmen hat nun das Bundesamt für Justiz (BfJ) Erleichterungen im Bereich der Offen- und Hinterlegungspflichten beschlossen.Die Erleichterung betrifft die Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr