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Nachdem der Bundestag am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz beschlossen und der Bundesrat am 24.11.2023 seine erforderliche Zustimmung verweigert hatte, wurde am gleichen Tag der Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 21.2.2024 ein Ergebnis mit stark reduzierten Maßnahmen innerhalb des Gesetzespakets vorgeschlagen. Der Bundestag bestätigte am 23.2.2024

Mini-Solaranlagen, oft als Balkonkraftwerke bezeichnet, erfreuen sich großer Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund der Förderungen in zahlreichen Städten und Bundesländern. Aber bis zu welcher Leistungsgrenze in Kilowatt können diese Anlagen von Mietern und Eigentümern betrieben werden, ohne dass Einkommensteuer auf die erzeugte Energie anfällt?Eine Einkommensteuerbefreiung gilt

Eine Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung bietet sich für Personen, die Verwandte ab Pflegegrad 2 in der eigenen oder deren Wohnung unentgeltlich pflegen. Diese Wohnung darf auch im EU-Ausland oder einem EWR-Staat liegen. Der Pflege-Pauschbetrag, kann als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dieser

Mit Schreiben vom 7.12.2023 informiert das Bundesministerium für Finanzen über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten für Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2024. Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern arbeitstäglich Mahlzeiten unentgeltlich oder zu einem verbilligten Preis anbieten, wird dies als geldwerter Vorteil angesehen und muss entsprechend

Das Finanzgericht Köln (FG) hat in zwei rechtskräftigen Urteilen vom 14.12.2022 Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern gemacht. Die Urteile sind besonders relevant für die Unterscheidung zwischen steuerfreien Trinkgeldern und steuerpflichtigem Arbeitslohn. Steuerfreie Trinkgelder sind definiert als freiwillige Zahlungen, die Dritte an Arbeitnehmer für deren Dienstleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat aktualisierte Verwaltungsvorgabe für die Steuerregeln rund um das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale veröffentlicht.Wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann nun statt der tatsächlich entstandenen Kosten alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 € ohne gesonderten Nachweis steuermindernd