Anhebung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden für die Zeit ab 1.1.2021 der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 € im Jahr erhöht. Der Übungsleiterfreibetrag stellt Einnahmen für bestimmte nebenberufliche übungsleitende, ausbildende, erzieherische, betreuende,