Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken
Mit Schreiben vom 29.10.2021 präzisierte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die steuerliche Vereinfachungsregelung beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen (mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW/kWp) und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW/kWp).Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein