"Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" ohne Kostenübernahme für Alten-/Pflegeheim
Viele Steuerpflichtige vereinbaren mit nahen Angehörigen, meistens Eltern und Kindern, bei einer betrieblichen Vermögensübergabe eine Zahlung von wiederkehrenden Bezügen. Diese werden im jeweiligen Einzelfall nach den individuellen Vertragsmerkmalen als Rente oder dauernde Last qualifiziert. Bei Vorliegen einer