Reform des Personengesellschaftsrechts auf den Weg gebracht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, das zur Gänze zum 1.1.2024 in Kraft tritt, werden sich u. a. Grundlagen für neu zu gründende und bereits bestehende Personengesellschaften ändern.So wird mit der Einführung eines sog. Gesellschaftsregisters die Transparenz erhöht und insbesondere die Vertretung von Gesellschaften