Keine Kostenerstattung für operative Therapie eines grauen Stars im Ausland
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die operative Therapie eines grauen Stars im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann.In dem Fall aus der Praxis litt eine türkischstämmige Frau (geb. 1965) seit dem Jahr 2015 an einem beginnenden grauen Star