Finanzgericht Münster hat Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Da nicht jeder Steuerschuldner pünktlich bis zum Fälligkeitstag zahlt, wurden Säumniszuschläge eingeführt. Wird also die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstag überwiesen, entstehen Säumniszuschläge. Diese betragen pro angefangenem Monat 1 % des auf den nächsten durch 50 € teilbaren abgerundeten Steuerbetrags. Dem Finanzgericht Münster (FG) liegen