Bundesfinanzministerium äußert sich zur Nutzungsdauer für Computerhard- und Software
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung zugrunde zu legen ist, wurde für Computerhard- und Software seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedarf deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse. In seinem neuen Schreiben vom 22.2.2022 stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) ergänzend zu seinem Schreiben