Behandlung von kostenlosen oder verbilligten Mahlzeiten
Mit Schreiben vom 7.12.2023 informiert das Bundesministerium für Finanzen über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten für Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2024. Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern arbeitstäglich Mahlzeiten unentgeltlich oder zu einem verbilligten Preis anbieten, wird dies als geldwerter Vorteil angesehen und muss entsprechend