Steuerlicher Verlust durch Ausbuchung wertloser Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen werden grundsätzlich durch den Einbehalt von 25 € Kapitalertragsteuer und die darauf entfallenden 5,5 € Solidaritätszuschlag besteuert. Damit ist die Steuerschuld abgegolten. Verluste aus Aktien, die als wertlos eingestuft sind, wurden dagegen vom Finanzamt bisher nicht