Krankenkassenwahlrecht – Kündigung
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung - eine Kündigungsbestätigung