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Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket

Die Bundesregierung hat sich am 18.8.2019 auf Maßnahmen zum bezahlbaren
Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums geeinigt. Hier ein paar
der wichtigsten Punkte:

  • Die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert.
  • Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum
    von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können,
    sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.
  • Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird
    von vier auf sechs Jahre verlängert.
  • Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
    vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
    begrenzt.
  • Die Nebenkosten für den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum sollen
    deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern
    sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.