Altersteilzeit – kein Urlaubsanspruch für Freistellungsphase
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase. Das entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichts in ihrem Urteil vom 24.9.2019.Zur Entscheidung lag den Richtern der nachfolgende Sachverhalt vor: Ein Arbeitnehmer war