Solidaritätszuschlag entfällt teilweise ab 2021
Mit dem "Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995", das vom Bundesrat am 29.11.2019 gebilligt wurde, wird die Abschaffung des Soli-Zuschlags gesetzlich definiert und der Soli in einem ersten Schritt - ab 2021 - zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen schrittweise