Verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren von der Bundesregierung beschlossen
Mit dem am 1.7.2020 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Richtlinienvorgaben zur Restschuldbefreiung umgesetzt werden. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick: Das Verfahren soll im Regelfall von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt werden. Die Regelungen gelten nicht