Berücksichtigung von Urlaubstagen bei der Berechnung von Mehrabeitszuschlägen
Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts hatte der Europäische Gerichtshof am 13.1.2022 entschieden, dass das Unionsrecht einer tariflichen Regelung entgegensteht, nach der für die Berechnung, ob und für wie viele Stunden einem Arbeitnehmer Mehrarbeitszuschläge zustehen, nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt werden, nicht aber die Stunden,