Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
sieht u. a. die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen
vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon sollen insbesondere
auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle
Schwierigkeiten geraten sind. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Stärkere Abgrenzung zwischen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit
(Überschuldungsprüfung – Prognosezeitraum ein Jahr; Prüfung
der drohenden Zahlungsunfähigkeit – Prognosezeitraum zwei Jahre) - Verpflichtung der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger
zur Wahrung der Gläubigerinteressen, im Rahmen der Ausübung des
unternehmerischen Ermessens, bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmensträgers - Haftung gegenüber dem Unternehmensträger bei schuldhafter Verletzung
dieser Pflichten - Verkürzung des Prognosezeitraums für die Fortführungsprognose
im Überschuldungstatbestand
Das Gesetz soll in weiten Teilen am 1.1.2021 in Kraft treten.