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Spaziergang in der Arbeitspause ist nicht unfallversichert

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche
Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause ist keine Haupt-
oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis eines Versicherten,
sondern stellt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein
Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen
Unfallversicherung. Zu dieser Entscheidung kam das Hessische Landessozialgericht
in seinem Urteil vom 24.7.2019.