August 2024

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Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält, kann die notwendigen Mehraufwendungen wegen der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierzu gehören einerseits die Unterkunftskosten, allerdings höchstens 1.000 € monatlich bzw. 12.000 € jährlich, andererseits sonstige notwendige Mehraufwendungen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für das neu geschaffene Zuwendungsempfängerregister. Es handelt sich hierbei um ein bundesweit zentrales Register, welches alle Organisationen umfasst, die berechtigt sind, sog. Spendenquittungen auszustellen. Die Daten werden von den zuständigen Finanzämtern ab 2024 sukzessiv an das BZSt übermittelt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich wegen fortschreitender Digitalisierung mit Schreiben vom 29.4.2024 zur umsatzsteuerlichen Definition, Einordnung und Abgrenzung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen und Online-Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) geäußert.Insbesondere geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen digitale Angebote von einer Umsatzsteuerbefreiung oder -ermäßigung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 23.4.2024 (Az. B 12 BA 3/22 R) entschieden, dass die Pauschalbesteuerung mit 25 % für Aufwendungen bei Betriebsfeiern oberhalb von 110 € unverzüglich mit der nächsten Entgeltabrechnung durchzuführen ist.Eine spätere Anmeldung der Pauschalbesteuerung führt sozialversicherungsrechtlich dazu, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile