Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Überweisung aufgrund einer Phishing-Mail
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. Was unter den „Pflichten“ im Sinne dieser Regelung im Einzelnen zu verstehen ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt.In einem vom Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) entschiedenen Fall hatte eine