Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Entnahme aus Betriebsvermögen
Steuerpflichtige, die sich ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen und diese nach der Anschaffung sanieren oder renovieren wollen, müssen überprüfen, ob die dadurch entstandenen Kosten anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen.Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Aufwendungen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung anfallen und insgesamt 15 % der