Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum kann zu privatem Veräußerungsgeschäft führen
Private Veräußerungsgeschäfte sind durch den Veräußerer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu versteuern. Diese Geschäfte entstehen, wenn ein Objekt erst gekauft und vermietet wird und anschließend innerhalb von zehn Jahren nach dem Anschaffungszeitpunkt wieder veräußert wird.Bei einem Verkauf des Objekts innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung