Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten an Messeständen
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt ggf. unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen oder Kürzungen des Gewinns aus Gewerbebetrieb. Eine der möglichen Hinzurechnungen besteht in einem Teilbetrag von Miet- und Pachtzinsen, sofern diese den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemindert haben.Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil am 23.3.2022 entschieden, dass