Wegfall der Steuerbefreiung nach Erbfall ohne zwingende Gründe für Aufgabe der Selbstnutzung
Vererbt der Erblasser sein Gebäude, welches er vorher bis zu seinem Tod selbst genutzt hat, können die Erben i. d. R. von einer Steuerbefreiung Gebrauch machen. Erbt der verbliebene Ehegatte das Gebäude und nutzt dieses noch mindestens 10 Jahre