Steuerbefreiung von Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung
Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund des Wegfalls seines Arbeitsplatzes zukommen lässt, sind steuerfrei. Dies wird im Jahressteuergesetz 2020 klargestellt. Darunter fällt die sog. „Outplacement-Beratung” oder „Newplacement-Beratung„, die Arbeitgeber zur beruflichen Neuorientierung für ausscheidende Arbeitnehmer anbieten bzw. durch Dritte durchführen