Besondere Regelungen für Minijobber enden zum 31.10.2020
Von den Auswirkungen durch den Corona-Virus sind auch Minijobber und deren Arbeitgeber betroffen. Für sie gelten teilweise andere Regelungen als für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Überschreiten der Verdienstgrenze: Überschreitet der Jahresverdienst eines Minijobbers 5.400 €, liegt