BMF äußert sich zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Das Bundesfinanzministerium äußert sich mit Schreiben vom 9.1.2020 zur Überlassung von betrieblichen Fahrrädern durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung. Danach gilt für die steuerliche Behandlung von Fahrrädern und für E-Bikes, wenn diese verkehrsrechtlich als