Vorsteuerabzug von Mietereinbauten bei Arztpraxen
Mietereinbauten bezeichnen Bauten oder Baumaßnahmen, welche vom Mieter auf fremdem, z. B. angemietetem Grund oder in Gebäuden errichtet werden. Veranlasst worden sind die Maßnahmen durch den Mieter, welcher anschließend auch die Rechnung dafür trägt. Dabei handelt es sich i.