Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei
Das Bundesfinanzministerium (BMF) räumt Arbeitgebern die Möglichkeit ein, ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuerfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zu gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen