Anhebung der Gleitzone bei Midijobbern ab 1.7.2019
Liegt das Arbeitsentgelt von Geringverdienern über der 450-€-Grenze, kommen sie in die sog. Gleitzone und werden voll sozialversicherungspflichtig. Der Vorteil eines Midijobs in der sog. Gleitzone liegt jedoch darin, dass für ihn nur verringerte "Arbeitnehmerbeiträge" anfallen.Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und